Schritt für Schritt zur E-Rechnung

E-Rechnung: alles zur neuen Pflicht ab 2025

Seit 2025 bringt die E-Rechnung viele Vorteile und genauso viele offene Fragen mit sich. Sie ist viel mehr als ein PDF und Unternehmen im B2B-Bereich müssen sie verbindlich einsetzen – was jetzt für dich gilt und mit welcher Software du deine Pflichten rechtssicher und einfach erfüllen kannst, erfährst du hier.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung

Neues Gesetz, neue Pflichten: Hier klären wir die häufigsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegt und so übermittelt und empfangen wird. Sie ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung und unterscheidet sich daher von einfachen PDF- oder Papierrechnungen.

Ab wann wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend?

Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen für den B2B-Bereich nutzen. Für öffentliche Auftraggeber ist die E-Rechnung bereits Pflicht. Welche Pflichten bereits jetzt für dich gelten, kannst du jetzt in unserem Selbsttest erfahren.

Welche Formate gelten als E-Rechnung?

Gültige Formate sind die XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.1.1 im EN 16931-Format). Eine einfache PDF-Datei zählt nicht als E-Rechnung.

Wie unterscheidet sich eine E-Rechnung von einer herkömmlichen Rechnung?

Eine herkömmliche Rechnung (Papier oder PDF) kann von vielen Programmen gescannt und erfasst werden – aber nicht einheitlich und oft nicht vollständig. Eine E-Rechnung ist hingegen ein strukturiertes, maschinenlesbares Format und  kann durch ihren Aufbau direkt in Buchhaltungssystemen verarbeitet werden.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur E-Rechnung?

Es gibt wenige Ausnahmen. Darunter fallen Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € brutto) und Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen ebenfalls keine E-Rechnungspflicht erfüllen und auch Rechnungen an Endkunden (B2C-Rechnungen) sind nicht betroffen.

Muss ich E-Rechnungen elektronisch archivieren?

Ja, E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang in ihrem ursprünglichen elektronischen Format gespeichert werden. Ausdrucke oder PDF-Dateien reichen nicht aus.

Wie gehe ich mit fehlerhaften E-Rechnungen um?

Falls eine E-Rechnung Fehler enthält, musst du eine Stornorechnung oder eine Korrekturrechnung (auch im E-Rechnungsformat) ausstellen – je nachdem, ob du die Rechnung bereits an deinen Kunden gesendet hast oder nicht.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der E-Rechnungs-Pflicht?

Die genauen Sanktionen sind nicht bekannt. Schlimmstenfalls entfällt das Recht um Vorsteuerabzug. Die Pflicht tritt nicht in jedem Fall ab 2025 in Kraft, sondern es gelten Übergangsfristen. Diese findest du in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.

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