Seit 2025 bringt die E-Rechnung viele Vorteile und genauso viele offene Fragen mit sich. Sie ist viel mehr als ein PDF und Unternehmen im B2B-Bereich müssen sie verbindlich einsetzen – was jetzt für dich gilt und mit welcher Software du deine Pflichten rechtssicher und einfach erfüllen kannst, erfährst du hier.
Mit der richtigen E-Rechnungssoftware gelingt dir der Umstieg auf die E-Rechnung mühelos – ganz ohne komplizierte Prozesse. Eine gute Lösung nimmt dir die Arbeit ab und erstellt E-Rechnungen einfach und rechtskonform. Zusätzlich erhältst du hier einen praktischen Leitfaden als eBook und wertvolle Praxisratgeber, damit du schnell startklar bist und Zeit sowie Aufwand sparst!
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Neues Gesetz, neue Pflichten: Hier klären wir die häufigsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegt und so übermittelt und empfangen wird. Sie ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung und unterscheidet sich daher von einfachen PDF- oder Papierrechnungen.
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen für den B2B-Bereich nutzen. Für öffentliche Auftraggeber ist die E-Rechnung bereits Pflicht. Welche Pflichten bereits jetzt für dich gelten, kannst du jetzt in unserem Selbsttest erfahren.
Gültige Formate sind die XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.1.1 im EN 16931-Format). Eine einfache PDF-Datei zählt nicht als E-Rechnung.
Eine herkömmliche Rechnung (Papier oder PDF) kann von vielen Programmen gescannt und erfasst werden – aber nicht einheitlich und oft nicht vollständig. Eine E-Rechnung ist hingegen ein strukturiertes, maschinenlesbares Format und kann durch ihren Aufbau direkt in Buchhaltungssystemen verarbeitet werden.
Es gibt wenige Ausnahmen. Darunter fallen Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € brutto) und Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen ebenfalls keine E-Rechnungspflicht erfüllen und auch Rechnungen an Endkunden (B2C-Rechnungen) sind nicht betroffen.
Ja, E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang in ihrem ursprünglichen elektronischen Format gespeichert werden. Ausdrucke oder PDF-Dateien reichen nicht aus.
Falls eine E-Rechnung Fehler enthält, musst du eine Stornorechnung oder eine Korrekturrechnung (auch im E-Rechnungsformat) ausstellen – je nachdem, ob du die Rechnung bereits an deinen Kunden gesendet hast oder nicht.
Die genauen Sanktionen sind nicht bekannt. Schlimmstenfalls entfällt das Recht um Vorsteuerabzug. Die Pflicht tritt nicht in jedem Fall ab 2025 in Kraft, sondern es gelten Übergangsfristen. Diese findest du in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.
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